Transparenz

 

 

 

Gebühren und Arzneimittelpreise

 

... berechnen wir nach der Gebührenordnung für Tierärzte (hier) im einfachen Mindestsatz.

In Ausnahmefällen (Nacht, Wochenende) behalten wir uns höhere Gebühren nach Gebührenordnung vor.

Vor größeren Eingriffen oder Untersuchungen erstellen wir auf Wunsch einen Kostenplan.

 

Röntgenaufnahmen

 

... müssen wir laut § 28.4 der Röntgenverordnung für 10 Jahre archivieren, wir können sie Ihnen jedoch gegen Kautionsleistung vorübergehend zur Verfügung stellen.

 

Laborbefunde

 

... geben wir Ihnen in Kopie natürlich gerne mit.